Canopus JD-1 Jog-Shuttle integrieren...

  • Hallo !


    Zitat

    Im normalen Downloadbereich ist er nicht zu finden...


    Doch ! Sie haben Post !

    Mit freundlichen Grüßen ,


    Carsten Becker
    GrassValley


    Was woas i was des is des woas koaner
    aber sicher wieder was von die Japaner...



    In Art. 5 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes heißt es:
    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

  • Hallo !


    ZIP-Datei entpacken (egal wohin) und setup.exe ausführen !
    Ob der Shuttle bei der Installation dranhängt oder nicht ist meines Wissens nach wurscht!

    Mit freundlichen Grüßen ,


    Carsten Becker
    GrassValley


    Was woas i was des is des woas koaner
    aber sicher wieder was von die Japaner...



    In Art. 5 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes heißt es:
    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

  • Hallo !



    Mache ich gerne.
    Dennoch ist der Treiber im Downloadbereich für jedermann zugänglich.


    Sie haben Post !

    Mit freundlichen Grüßen ,


    Carsten Becker
    GrassValley


    Was woas i was des is des woas koaner
    aber sicher wieder was von die Japaner...



    In Art. 5 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes heißt es:
    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.