Moin,
Solange dir der Kunde nicht abspringt läßt sich vieles in Verträgen manifestieren...
In der Regel aber, wenn du Material einbringst solltest du den Kunden gezielt darauf hinweisen was evtl. hinsichtlich Urheberrechte geklärt werden sollte - von welcher Seite das getan wird, würde dann z.B. in einem solchen Vertrag stehen.
Überläßt der Kunde dir Material solltest du auf eine "Unbedenklichkeitserklärung" hinsichtlich der Urheberrechte bestehen. Hier muss der Kunde erklären das er einzig und alleine für das Material verantwortlich ist.
Gruß Rudi F.