Edius mit AVIVO?

  • Hallo,


    ich habe mir die neue ATI Radeon 1800 GTO auf der Hobbytronic in Dortmund gekauft. Nun hat diese Karte ja die AVIVO Funktion, wird diese von Edius unterstützt?

    Gruß
    Martin


    Überspielen, digitalisieren, auffrischen – alle Formate, alle machbare Wünsche.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    XCode wird nicht unterstützt, wohl aber die Darstellung.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Timo Manges

    kann mir mal jemand erklären, warum Google(tm) Milliarden von Webseiten schneller durchsucht als Microsoft(tm) Outlook(tm) meine paar E-Mails. :wand:

  • Werden denn in Zukunft die neuen Funktionen unterstützt? Denn das die neuen Grafikkarten diese Funktionen implantiert bekommen, muss doch auch einen Grund haben, Ati und Nvidia machen das doch bestimmt nicht aus Jux und Dollerei ?( .


    Die Idee, dsas die Grafikkarte Rechenleistung für die Videobearbeiotung bereitstellt, ist wenn es funktioniert eine tolle Sache.

    Gruß
    Martin


    Überspielen, digitalisieren, auffrischen – alle Formate, alle machbare Wünsche.

    Einmal editiert, zuletzt von Videodoktor ()

  • Hallo !


    Gemacht wird das nicht für den Schnitt.
    Die GraKa Hersteller bauen (wollen bauen) Produkte für den s.g. "MultiMedia PC" , welcher nach Möglichkeit im Wohnzimmer stehen soll.
    Der Kunde soll eine z.B. wmv-DVD in den Rechner legen können und über die GraKa Componente-Out diese am LCD/Plasma/TFT anschauen können. Die GraKa nimmt hier durch einen eigenen Decoder-Chip dem Rechner Arbeitsleistung ab damit es nicht ruckelt.
    Gedacht ist das ganze lediglich zur Visualisierung am PC oder vom PC aus.

    Mit freundlichen Grüßen ,


    Carsten Becker
    GrassValley


    Was woas i was des is des woas koaner
    aber sicher wieder was von die Japaner...



    In Art. 5 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes heißt es:
    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.