Zensur??

  • Hallo Zusammen,
    ich habe heute morgen meinem Ärger Luft gemacht und muß jetzt feststellen, daß mein Posting
    ohne Kommentar gelöscht wurde. So etwas nenne ich ZENSUR!
    Oder kann Canopus die Wahrheit nicht vertragen ????

    • Offizieller Beitrag

    Brille: http://www.canopus-foren.de/wb…eadid=1428&boardid=4&sid=


    Hier im Forum hat es noch nie zugunsten von Canopus eine Zensur gegeben!!!

    Mit freundlichen Grüßen


    Stephan Kexel
    Grass Valley



    Hinweis: Dies ist kein Support Forum der Firma Grass Valley. Unsere Mitarbeiter schauen zwar immer wieder hier hinein, wir können aber keine Support hier garantieren. Benötigen Sie Support, dann kontaktieren Sie den Grass Valley Support Center unter Tel. 02602-1069-100, Fax. 02602-1069-169 oder
    per e-mail canopus.support-de@Thomson.net .

  • Hallo Klaus,


    nun bleib' mal bitte ruhig hier... Ich habe den Thread verschoben, da er nichts mit allgemeinen PC-Problemen zu tun hat (auch wenn das in letzter Zeit Deine Lieblingskategorie war). Er ist im Bereich "Lobby" einfach besser aufgehoben. Solltest Du einen Beitrag von Dir nicht finden, gucke erstmal im PORTAL nach. Dort sind ja alle aktuellen Threads aufgeführt...


    Beste Grüße,


    Thomas

  • Klaus Nachtigall


    Zitat

    Und warum ist mein Beitrag dann gelöscht ???


    Quod erat demonstrandum.



    :Edius:

    Mit freundlichen Grüßen ,


    Carsten Becker
    GrassValley


    Was woas i was des is des woas koaner
    aber sicher wieder was von die Japaner...



    In Art. 5 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes heißt es:
    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

  • Guten Morgen!


    Interessant ist, daß ich in der 'Portal-Ansicht' den gelockten Thread sehe, der sich als Umfrage ausgibt:


    Umfrage: Zensur??
    Forum: PC allgemein


    Ein Klick darauf führt ins Nirvana:


    Sie haben einen ungültigen Verweis angegeben. Wenn Sie einem korrekten Link gefolgt sind, sollten Sie den Administrator benachrichtigen.


    Irgendwie seltsam, oder?

  • Hallo Christian,


    das ist ein Bug in der Forensoftware, die ja auch nicht mehr sooo frisch ist: Also los, Timo, oder machst Du das erst nach dem Bahamas-Trip? ;)


    Beste Grüße,


    Thomas


  • Hallo Hr. Becker,


    gib es das auch für Nichtlateiner (hört sich so kompliziert an, wie die Installation von Edius...)

  • Klaus Nachtigall


    Was zu beweisen war.
    (Q.E.D.) Euklids Schlußformel jeder Beweisführung


    Ab und zu muss ich morgens mal Klugsch..... damit der Tag erfrischend beginnt. :Edius:

    Mit freundlichen Grüßen ,


    Carsten Becker
    GrassValley


    Was woas i was des is des woas koaner
    aber sicher wieder was von die Japaner...



    In Art. 5 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes heißt es:
    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

  • Zitat

    Original von Canopus Support 002
    Klaus Nachtigall


    Was zu beweisen war.
    (Q.E.D.) Euklids Schlußformel jeder Beweisführung


    Ab und zu muss ich morgens mal Klugsch..... damit der Tag erfrischend beginnt. :Edius:



    OH JE ! Ein Studend !! :ironie:

  • Lieber Herr Becker!


    Zitat

    Ab und zu muss ich morgens mal Klugsch..... damit der Tag erfrischend beginnt.


    Gut, dann beginnen wir einmal mit einer Aufwärmübung:


    Gallia est omnis divisa in partes tres, quarum unam incolunt Belgae, aliam Aquitani, tertiam, qui ipsorum lingua Celtae, nostra Galli appellantur. Hi omnes lingua, institutis, legibus inter se differunt. Gallos ab Aquitanis Garunna flumen, a Belgis Matrona et Sequana dividit. Horum omnium fortissimi sunt Belgae, propterea quod a cultu atque humanitate provinciae longissime absunt minimeque ad eos mercatores saepe commeant atque ea, quae ad effeminandos animos pertinent, important proximique sunt Germanis, qui trans Rhenum incolunt, quibuscum continentur bellum gerunt.


    :gruebel::gruebel::gruebel::gruebel::gruebel::gruebel::gruebel::gruebel:


    P.S.: Bevor mich die dunkle Seite der Macht (aka Audio/Videotechnik) überwältigt hat, bekam ich beim Abitur für Latein eine Eins... :)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    Qua de causa Helvetii quoque reliquos Gallos virtute praecedunt, quod fere cotidianis proeliis cum Germanis contendunt, cum aut suis finibus eos prohibent aut ipsi in eorum finibus bellum gerunt. Eorum una pars, quam Gallos obtinere dictum est, initium capit a flumine Rhodano; continetur Garumna flumine, Oceano, finibus Belgarum attingit etiam ab Sequanis et Helvetiis flumen Rhenum, vergit ad septentriones.


    Das hast Du vergessen. Ich kann KEIN Latein - aber wofür gibt´s denn :google: :D

  • Zitat

    aber wofür gibt´s denn :google:


    .....und Asterix !! :klatsch: :klatsch:


    Zitat

    was hast Du denn studiert ??


    .... das Leben !! und natürlich alle Bände von (siehe oben) !! :klatsch:

    Mit freundlichen Grüßen ,


    Carsten Becker
    GrassValley


    Was woas i was des is des woas koaner
    aber sicher wieder was von die Japaner...



    In Art. 5 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes heißt es:
    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.