Hallo zusammen,
wenn ein Kunde wünscht, einen für ihn erstellten Clip mit einer bestimmten Musik - in diesem Fall etwas Indisches - zu hintermalen und diesen Tonträger selbst zur Verfügung stellt... Bin ich als gewerblicher - nicht privater - Anbieter eines Videos damit "aus dem Schneider" oder könnte einem die GEMA somit immer noch ein "Strick drehen"?
In der Rechnung/Auftragsbestätigung würde ich dann u. a. niederschreiben, dass die oder ein bestimmter Teil der Nachvertonung von sich im Eigentum des Auftraggebers befindlichen Tonträgern stammt.
Was würdet Ihr mir raten? Hat jemand diesbezüglich schon (ähnliche) Erfahrungen sammeln dürfen/müssen?
Danke! :schal: